Gasthaus zum Dreiangel

Startseite › Haustafeln › Gasthaus zum Dreiangel

Am 27.11. 1944 fiel die traditionsreiche Wirtschaft bei einem verheerenden Bombenangriff in Schutt und Asche – ein schreckliches Ende für ein Gebäude, dessen Anfänge schon unter einem unglücklichen Stern gestanden hatten.

Am 4. November 1786 erteilt der Freiherr von Neveu dem Windschläger Bürger Johannes Burkert die Erlaubnis, „außerhalb des Dorfes an der Landstraß ein Wirtshaus bauen zu dürfen“. Es handelt sich um ein Wirtshaus mit „Realgerechtigkeit“, diese war vom Grundherrn schon zweimal verliehen worden, 1731 an den „Anker“ und 1770 an den „Mond“. Warum sollte es also bei dem „Dreiangel“-Wirtshaus Schwierigkeiten geben? Bereits beim Abstecken des Bauplatzes auf dem vom Freiherrn zugewiesenen Allmend-Platz gibt es Schwierigkeiten und Einwände der Grundstücksnachbarn:

  • Die Kapelle, die auf dem Bauplatz stehe, müsste ja wohl abgerissen werden – und dabei verehrten doch viele Bürger diese Kapelle, da verschiedene Wunder in früheren Zeiten geschehen seien.
  • Der Zugang zu ihren Feldern sei nicht mehr gewährleistet.
  • Die Eigentümer müssten sich verletzt sehen, „daß ihre an dem Bau liegenden Felder zu Hühner-Weiden würden, zumal ihnen der Bau zu viel Schatten auf die Frucht werfen und solche verderben würde“.

Der Bauherr und der Neveusche Amtmann widersprechen heftig: Die Kapelle sei eh nur eine Last, da sie keine eigenen Einkünfte habe; man könne sie ruhig abgehen lassen und ihre Stiftungen und Fonds der Mutterkirche einverleiben. Die zwei anderen Punkte seien nur ein „affektirtes Herbringen“. Am 4. November 1786 wird auf jeden Fall der Bau vom Freiherrn in Ausübung seiner Rechte genehmigt. Dann aber formiert sich eine Widerstandsfront der Wirte. J. Fackler vom „Anker“ und M. A. Burgerin vom „Mond“ sperren sich gegen den Neubau, indem sie dadurch eine Zunahme der Ausschweifungen befürchten. Außerdem könnten in Windschläg drei Wirtschaften nicht überleben. Damit nicht genug, am 28. 11. 1786 klagen offiziell auch Wirte aus Bohlsbach, Appenweier und Ebersweier gegen die Errichtung eines neuen Wirtshauses.

Am 14. Mai 1787 verbietet ein Gerichtsbeschluss die Errichtung des Wirtshauses unter anderem damit, dass durch die isolierte Lage Gesindel angelockt werden könne. Neveu streitet dies verhement ab und hat sogar durch einen „geschworenen Landvermesser“ die Lücke vom geplanten Wirtshaus bis zu den ersten Häuser des Dorfes ausmessen lassen; die 220 Meter wollte er schnell durch Neubauten schließen lassen.

Süffisant merkt er noch an, dass die Wirte wohl Angst vor Wettbewerb hätten. Nun beginnt eine jahrelange Auseinandersetzung: Der Freiherr holt Rat ein bei der Juristischen Fakultät in Freiburg, eine Petition beim Kaiser in Wien wird ins Auge gefasst, der Brief an die Majestät wird geschrieben; aber über Freiburg wird auch dieses Ersuchen mit der Begründung abgelehnt, dass „mehrere österreichisch Untertanen und vorzüglich dem allerhöchsten Arario ein beträchtlicher Schaden zugehen würde“. Ungeschickte Anordnungen des Oberamtes der Landvogtei Ortenau, vielleicht auch – in dieser Situation verständliche – Empfindlichkeiten Neveus führen zu heftigen Streitereien, wobei es deutlich wird, dass es dem Freiherrn schließlich weniger um das Bauverbot für sein Wirtshaus als vielmehr um die grundsätzlichen Rechte geht, die er als Grundherr von Windschläg durch die Landvogtei bedroht sieht. Johannes Burkert als Opfer des Streites übertritt aus purer Verzweiflung immer wieder das Gesetz: acht mal bis 1792 wird er angezeigt, dass er verbotenerweise Wein ausgeschenkt habe; auch verbotene Spiel- und Tanzbelustigungen, Unterschlupf für Jagdfrevler und Gewalttäter werden ihm zur Last gelegt. Es ist beachtlich, mit welch diplomatischer Geschmeidigkeit er sich immer wieder aus der Affäre zieht; meistens entschuldigt er sich in den Vernehmungsprotokollen durch seine verzweifelte Lage, die ihn dazu dränge, gegen das bestehende Gesetz zu verstoßen. 1790 wird er zu „dreitätiger Entfernung bei schmaler Atzung“ verurteilt, die er an Sonn- und Feiertagen auf Antrag absitzen darf, um seinem „Bauern-Gewerb“ während der Erntezeit nachgehen zu können. 1801 muß er 360 Gulden Ohmgeld nachentrichten: 2/3 davon an die Ortenauer Wirte als Entschädigung für den erlittenen Einnahmeausfall, das restliche Drittel teilen sich Steuer und Neveu. Am 8. Dezember 1807, nach 21 Jahren Kampf, Demütigungen, Strafen, aber auch Unbeugsamkeit und nie nachlassendem Einsatz für seine gerechte Sache erhält er schließlich doch die Genehmigung, das Wirtshaus zu betreiben, gegen eine Konzessionsgebühr von 60 Gulden; vorausgegangen war ein flehentlicher Brief an den Großherzog von Baden als Nachfolger der vorderösterreichischen Regierung, in dem er die Geschichte seiner „Wirtshaustragödie“ nochmals aufrollt: „war Herr Baron von Neveu nicht berechtigt, die Wirtschaftsgerechtigkeit auf dem besagten Platz zu errichten, so ist es ebenfalls meine Schuld nicht zu einem solchen kostspieligen Bauwesen und Wirtschaftsvorbereitung verleitet worden zu sein, und hätte mich der Herr Baron nicht noch neuerdings aufgemuntert und angemutet, das Haus aufzuschlagen, so würde ich es bei der erfolgten oberamtlichen Untersagung wieder zurück genommen und in das Dorf gesetzt haben, wozu es leider hernach zu spät geworden war, hier würde demnach eine unschuldige Familie das Opfer der besten Absichten, die ich bei Erbauung des Hauses zu Beförderung meines Wohlstandes hatte, werden“.

Bis zur Zerstörung des „Dreiangel“ 1944 wechselt das Wirtshaus dann noch häufig den Besitzer. Die Inhaber stammten nicht nur aus Windschläg, sondern auch aus Durbach, Zell a. H. und Achern.