Ehemaliges Gasthaus „Zum Anker“

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1731 wurde von der Grundherrschaft v. Neveu das Wirtschaftsrecht für das erste im Dorf vorhandene Gasthaus erteilt. Es erhielt seinen Namen nach dem Wappen der Familie von Neveu. Als erster Wirt ist Philipp Tromm genannt. Dessen Witwe Maria Franziska heiratete 1739 Dominikus Fackler. Aus der Ehe ging Sohn Johann Georg hervor, der die Gaststätte weiterführte und eine Zeitlang auch Schultheiß war.

Als spätere Gastwirte sind genannt: Bernhard Glaser aus Zell-Weierbach, dessen Eltern dort das Gasthaus „Laube“ betrieben (1836), Xaver Goos aus Windschläg (1855), Georg Hurst aus Nesselried (1866), Jakob Kreiner (1871), Karl Glaser aus Nesselried (1876, war auch erster Sparkassenrechner, deshalb Sparkasse im Anker), Franz Josef Broß (1908).

1913 erhielt der Bäckermeister Andreas Rendler die Erlaubnis zum Betrieb der Gaststätte, die er durch Kauf erworben hatte. Nach Rendlers Tod führte seine Witwe Elsa die Wirtschaft weiter. Johann Schaub und seine Frau Elisabeth geb. Rendler, eine Tochter von Andreas und Elsa Rendler, erhielten am 30. Oktober 1959 vom Landratsamt Offenburg die Erlaubnis das Gasthaus weiter zu führen. 1992 wurde die Wirtschaft geschlossen.

Im Anker war ab 1881 bis zum Bombenangriff am 27. November 1944 auch die Sparkasse untergebracht. Das Gebäude wurde bei dem Angriff schwer beschädigt. Im Hof hatte Jakob Keck aus Willstätt mit seinem Kuhgespann Schutz gesucht und kam um.

Die Sparkasse war dann in der Privatwohnung von Sparkassenrechner Ludwig Dengler im Hause Heidenreich (heutige Wolfentalstraße 2), untergebracht. 1949 wurde dann die Sparkasse gebaut, 1967/68 umgebaut und erweitert und ist heute auch schon wieder Geschichte.

Das Gasthaus „Zum Anker“ war eine von drei „Realgaststätten“, neben dem „Mond“ und dem „Dreiangel“. „Realgaststätten“ (= Schankrecht auf dem Gebäude): Das Wirtschaftsrecht wurde von der Grundherrschaft erteilt, demnach wurde auch die Namensgebung entscheidend von ihr geprägt. Allen drei sogenannten Realgaststätten, ein nicht an bestimmte Personen gebundenes Wirtschaftsrecht, das verkauft und vererbt werden kann, ist gemeinsam, dass ihr Name sich vom Wappen der Grundherrschaft oder dem der Ehefrauen des jeweiligen Grundherren herleitet.

Am Pfarrhaus (Windschläger Straße 55), steht über dem Haupteingang eine von Dominikus Fackler gestiftete Marienstatue, Inschrift auf der Rückseite „Gott und Marie zu Ehren, Gestiftet von Dominikus Fackler, 1763“